Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Data Processing Agreement (DPA) gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: 12. Oktober 2026
Verantwortlicher
[Kunde / Firma]
[Anschrift]
[Vertretungsberechtigte Person]
Auftragsverarbeiter
Der KI Flüsterer
Inhaber: Halil Aksit
Pickertstr. 45
24143 Kiel
Deutschland
E-Mail: kontakt@derkifluesterer.de
gemeinsam auch „Parteien“ genannt.
1. Gegenstand und Rangverhältnis
1.1 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien aus Art. 28 DSGVO im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen erbrachten Leistungen im Rahmen von ImmoVision.
1.2 Dieser AVV gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
1.3 Dieser AVV ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrag über die Nutzung von ImmoVision, einschließlich etwaiger Tarife, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Enterprise-Vereinbarungen, White-Label-Vereinbarungen oder sonstiger projektbezogener Vereinbarungen.
1.4 Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen dieses AVV vor.
2. Rollen der Parteien
2.1 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, insbesondere für:
- das Vorliegen einer Rechtsgrundlage,
- die Wahrung von Betroffenenrechten,
- die Erfüllung von Informationspflichten,
- die Zulässigkeit der an den Auftragsverarbeiter übermittelten Daten,
- die Rechtmäßigkeit etwaiger Aufzeichnungen, Transkriptionen oder KI-gestützter Auswertungen, soweit diese durch den Verantwortlichen veranlasst werden.
2.2 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag, im Rahmen der dokumentierten Weisungen und zu den in diesem AVV beschriebenen Zwecken.
2.3 Nicht Gegenstand dieses AVV sind Verarbeitungen, bei denen der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher oder sonst datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich ist. Dies betrifft insbesondere:
- die Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses mit dem Verantwortlichen,
- eigenes Forderungsmanagement,
- Nachweis-, Dokumentations- und gesetzliche Aufbewahrungspflichten,
- die Gewährleistung der Sicherheit, Integrität, Stabilität und Missbrauchsabwehr der eigenen Systeme,
- die Verfolgung eigener rechtlicher Ansprüche oder Verteidigung gegen Ansprüche,
- gesetzlich verpflichtende Offenlegungen,
- eigene Compliance-, Audit-, Sicherheits- und Governance-Zwecke,
- die Verarbeitung eigener Rechnungs-, Vertrags-, Wallet- oder Zahlungsdaten außerhalb der eigentlichen Auftragsverarbeitung.
3. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
3.1 Art, Zweck, Gegenstand, Kategorien personenbezogener Daten sowie Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus diesem AVV, dem Hauptvertrag und insbesondere aus Anlage 1.
3.2 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Bereitstellung und Durchführung der vertraglich geschuldeten SaaS-Leistungen von ImmoVision, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Lead-Erfassung und Lead-Verarbeitung,
- CRM-, Dashboard- und Workflow-Funktionen,
- Exposé-, Microsite- und Objektanfragen,
- Nutzerkonten, Teams, Rollen- und Rechteverwaltung,
- Termin- und Kommunikationsfunktionen,
- Medien-, Exposé-, Microsite-, Objekt- und Inhaltsverwaltung,
- KI-gestützten Funktionen, soweit diese im Auftrag des Verantwortlichen für dessen Daten eingesetzt werden,
- Transkriptions-, Zusammenfassungs-, Strukturierungs- und Workflow-Prozessen,
- Hosting, Speicherung, Bereitstellung, Verarbeitung und technische Ausgabe von Inhalten und Daten des Verantwortlichen,
- Billing-relevanten Nutzungsereignissen, soweit diese auftragsbezogene Daten oder Vorgänge betreffen.
3.3 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
4. Weisungsrecht des Verantwortlichen
4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet ist. In einem solcher Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
4.2 Weisungen des Verantwortlichen werden zunächst durch diesen AVV, den Hauptvertrag, die Leistungsbeschreibung und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsunterlagen bestimmt.
4.3 Einzelweisungen des Verantwortlichen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht aus Dringlichkeitsgründen eine andere Form erforderlich ist. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
4.4 Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, wird er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hinweisen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.
5. Vertraulichkeit und Zugriffsbeschränkung
5.1 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5.2 Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass der Zugang zu personenbezogenen Daten nur solchen Personen ermöglicht wird, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen benötigen.
5.3 Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete organisatorische Maßnahmen, um Verantwortlichkeiten, Rollen und Zugriffsrechte intern angemessen zu beschränken.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Der Auftragsverarbeiter trifft gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
6.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus Anlage 2 dieses AVV.
6.3 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen weiterzuentwickeln, anzupassen oder durch gleichwertige Maßnahmen zu ersetzen, sofern das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
6.4 Mit allen Hosting-, Infrastruktur-, KI- und Kommunikationsdienstleistern, die im Auftrag tätig werden, bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO (siehe Anlage 3). Für Google Cloud gilt das Cloud Data Processing Addendum, für Microsoft das Data Protection Addendum.
6.5 KI-Funktionen werden in EU-Regionen betrieben (Google Vertex AI: EU-Region, Frankfurt, Niederlande; Microsoft Azure OpenAI: EU-Region). Personenbezogene Daten des Verantwortlichen werden weder vom Auftragsverarbeiter noch — nach deren Vertragsbedingungen — von den KI-Anbietern zum Training von KI-Modellen verwendet.
6.6 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen Funktionen bereit, mit denen dieser seine Pflichten als Betreiber nach der KI-Verordnung erfüllen kann, insbesondere: Ein- und Ausschalten von KI-Funktionen je Büro und je Person, Hinweis auf KI-Interaktion bei Assistenten, Kennzeichnung KI-erzeugter oder KI-veränderter Bilder und Videos, Bestätigung und Nachweis je KI-Bild vor der Veröffentlichung sowie eine Kurzschulung zur KI-Kompetenz mit Dokumentation.
7. Unterstützungspflichten des Auftragsverarbeiters
7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO, soweit der Verantwortliche seine Pflichten nicht selbst mit vertretbarem Aufwand erfüllen kann.
7.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Sicherheit der Verarbeitung,
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten,
- Datenschutz-Folgenabschätzungen,
- vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden.
7.3 Soweit der Verantwortliche zur Auskunft gegenüber betroffenen Personen verpflichtet ist und er hierzu auf Informationen des Auftragsverarbeiters angewiesen ist, wird der Auftragsverarbeiter diese Informationen im Rahmen des Zumutbaren bereitstellen.
8. Meldung von Datenschutzverletzungen
8.1 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die Daten betrifft, die er im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
8.2 Die Mitteilung erfolgt mit den dem Auftragsverarbeiter verfügbaren Informationen, insbesondere soweit möglich zu:
- Art der Verletzung,
- betroffenen Datenkategorien,
- betroffenen Personengruppen,
- wahrscheinlichen Folgen,
- bereits ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen.
8.3 Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der weiteren Aufklärung und Behandlung des Vorfalls unterstützen.
9. Unterauftragsverarbeiter
9.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen, sofern die Voraussetzungen dieses AVV und des Art. 28 DSGVO eingehalten werden.
9.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 3.
9.3 Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern in Textform informieren.
9.4 Der Verantwortliche kann gegen solche Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Information in Textform aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Widerspruch erheben.
9.5 Erhebt der Verantwortliche keinen fristgerechten Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
9.6 Erhebt der Verantwortliche fristgerecht Widerspruch und ist dem Auftragsverarbeiter die weitere Leistungserbringung ohne den betroffenen Unterauftragsverarbeiter nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich, kann der Auftragsverarbeiter die betroffene Leistung einschränken oder den Hauptvertrag beziehungsweise den betroffenen Leistungsteil mit angemessener Frist kündigen.
9.7 Der Auftragsverarbeiter wird Unterauftragsverarbeiter nur auf Grundlage eines Vertrags einbinden, der diesen im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wie sie in diesem AVV vorgesehen sind.
10. Drittlandverarbeitung
10.1 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, soweit dies vertraglich vorgesehen, vom Verantwortlichen angewiesen oder datenschutzrechtlich zulässig ist.
10.2 Soweit der Auftragsverarbeiter oder ein Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb des EWR verarbeitet, stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass hierfür eine zulässige datenschutzrechtliche Grundlage besteht, insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien.
10.3 Übermittlungen in Drittländer finden nur über die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter und auf der dort genannten Grundlage statt (Angemessenheitsbeschluss, insbesondere EU-U.S. Data Privacy Framework, oder EU-Standardvertragsklauseln). Hosting, Datenbank und Dateispeicher befinden sich in Deutschland, KI-Verarbeitung in EU-Regionen.
10.4 Für Verantwortliche in der Türkei ist die Verarbeitung in der EU eine Übermittlung ins Ausland nach Art. 9 des Gesetzes Nr. 6698 (KVKK). Die Parteien schließen hierfür, soweit erforderlich, die von der türkischen Datenschutzbehörde veröffentlichten Standardverträge; die Meldung an die Behörde obliegt der übermittelnden Partei.
11. Nachweise und Auditrechte
11.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anforderung die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten nachzuweisen.
11.2 Der Verantwortliche ist berechtigt, nach angemessener vorheriger Ankündigung und unter Berücksichtigung der Vertraulichkeits- und Sicherheitsinteressen des Auftragsverarbeiters Audits oder Inspektionen durchzuführen oder durch unabhängige, zur Vertraulichkeit verpflichtete Prüfer durchführen zu lassen.
11.3 Audits sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und dürfen den Geschäftsbetrieb des Auftragsverarbeiters nicht unangemessen beeinträchtigen.
11.4 Der Auftragsverarbeiter kann die Erfüllung von Nachweispflichten auch durch geeignete aktuelle Nachweise, Zertifizierungen, Auditberichte, Testate, Sicherheitsdokumentationen oder vergleichbare Unterlagen erfüllen, soweit diese zur angemessenen Prüfung ausreichen.
11.5 Soweit der Aufwand eines Audits oder einer Unterstützung über das übliche und gesetzlich geschuldete Maß hinausgeht, kann der Auftragsverarbeiter hierfür eine angemessene Vergütung verlangen, sofern er den Verantwortlichen hierauf vorab hinweist.
12. Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
12.1 Nach Beendigung der vertraglichen Leistungen wird der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen entweder die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung besteht.
12.2 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Nachweisinteressen sowie technisch erforderliche Backup- und Wiederherstellungszyklen bleiben unberührt. In diesen Fällen werden die betreffenden Daten für andere Zwecke gesperrt und nur noch im rechtlich erforderlichen Umfang vorgehalten.
12.3 Der Verantwortliche kann vor Vertragsende einen Gesamtexport seiner Daten erstellen (Büroeinstellungen → Daten & Vertrag; Download 24 Stunden verfügbar). Er ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren.
13. Haftung und Verhältnis zum Hauptvertrag
13.1 Für die Haftung der Parteien gilt ergänzend der Hauptvertrag, soweit dieser AVV keine speziellere Regelung enthält und soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
13.2 Gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere aus Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen mindestens der Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags.
14.4 Dieser AVV tritt mit Abschluss des Hauptvertrags beziehungsweise mit Beginn der auftragsbezogenen Verarbeitung in Kraft.
Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung
1. Gegenstand der Verarbeitung
Bereitstellung und Durchführung der vom Verantwortlichen gebuchten SaaS-Leistungen von ImmoVision.
2. Art der Verarbeitung
Erheben, Erfassen, Speichern, Organisieren, Strukturieren, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung im Rahmen der Leistungserbringung, Bereitstellen, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen und Vernichten personenbezogener Daten, soweit dies für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
3. Zweck der Verarbeitung
Verarbeitung personenbezogener Daten des Verantwortlichen zur Bereitstellung von ImmoVision, insbesondere für:
- Lead-Erfassung und Lead-Verarbeitung,
- CRM-, Dashboard- und Workflow-Funktionen,
- Exposé- und Microsite-Verwaltung,
- Objekt- und Medienverwaltung,
- Nutzerkonten und Rollenverwaltung,
- Termin- und Kommunikationsfunktionen,
- KI-gestützte Funktionen, soweit diese im Auftrag des Verantwortlichen genutzt werden,
- Bildverarbeitung, virtuelles Staging und Medienausgaben,
- Transkriptions-, Zusammenfassungs- und Workflow-Prozesse,
- technische Speicherung, Hosting, Ausgabe und Verwaltung kundenseitiger Inhalte und Daten,
- Billing-relevante Nutzungsereignisse, soweit diese auftragsbezogene Daten oder Vorgänge betreffen,
- KI-Assistenten auf Exposés, Microsites und WhatsApp sowie Sprachfunktionen (Diktat, Sprachbefehl, Gesprächsauswertung),
- Nachweise (Einwilligungen, KI-Bildnachweise, Prüfprotokoll).
4. Kategorien betroffener Personen
Je nach Nutzung insbesondere:
- Interessenten,
- Kunden des Verantwortlichen,
- Nutzer und Mitarbeiter des Verantwortlichen,
- Ansprechpartner,
- Eigentümer und Verkäufer,
- Besucher von Exposés und Microsites, die Anfragen stellen oder Assistenten nutzen,
- Gesprächspartner bei aufgezeichneten Telefonaten (nach Zustimmung),
- sonstige Personen, deren Daten der Verantwortliche im Rahmen der Plattform verarbeitet.
5. Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Nutzung insbesondere:
- Stammdaten,
- Kontaktdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Objekt- und Vorgangsdaten,
- Nutzerkontodaten,
- Rollen- und Berechtigungsdaten,
- Termin- und Statusdaten,
- Inhalte aus Formularen, Exposés, Microsites oder CRM-Einträgen,
- hochgeladene Medien und zugehörige Metadaten,
- Audioinhalte, Transkripte und daraus abgeleitete strukturierte Informationen, soweit entsprechende Funktionen genutzt werden,
- technische Nutzungs- und Protokolldaten, soweit diese der auftragsbezogenen Bereitstellung dienen.
6. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Soweit der Verantwortliche solche Daten dennoch verarbeitet oder hochlädt, bleibt er für deren Zulässigkeit und etwaige besondere Schutzanforderungen verantwortlich.
7. Dauer der Verarbeitung
Für die Dauer des Hauptvertrags. Fristen, die die Plattform automatisch anwendet (z. B. Gesprächsverläufe des KI-Assistenten 90 Tage, Anrufaufnahmen nach Vorgabe des Büros, Microsite-Statistik 90 Tage, Suchaufträge 180 Tage nach der letzten Aktivität), nennt die Datenschutzerklärung. Danach Rückgabe oder Löschung nach Ziffer 12.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um. Dazu gehören insbesondere, soweit jeweils einschlägig:
- Zutrittskontrolle zu Server-, Hosting- und Administrationsumgebungen,
- Zugangskontrolle durch Authentifizierungs- und Berechtigungskonzepte,
- Zugriffskontrolle nach Rollen- und Rechteprinzip,
- Transportverschlüsselung,
- Passwort-Hashing und sichere Authentifizierungsverfahren,
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge,
- Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzepte,
- Trennung von Mandanten und Rollen, soweit systemseitig vorgesehen,
- Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit,
- Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen,
- Prozesse zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverletzungen,
- Beschränkung administrativer Zugriffe,
- sichere Entwicklung, Wartung und Aktualisierung der eingesetzten Systeme,
- sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung von Unterauftragsverarbeitern.
Soweit Hosting-Leistungen über Hetzner erbracht werden, gelten ergänzend die mit Hetzner vereinbarten TOMs und die jeweils aktuelle technische Dokumentation des eingesetzten Produkts.
Für Google Cloud / Vertex AI und Microsoft Azure OpenAI gelten ergänzend die vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen der Anbieter (Google Cloud Data Processing Addendum, Microsoft Data Protection Addendum).
Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mit Leistung, Ort und Grundlage für Drittlandübermittlungen sind auf der Seite „Unterauftragsverarbeiter" aufgeführt; diese Seite ist Bestandteil dieser Anlage. Zusammengefasst:
1. Hetzner Online GmbH
Leistung: Hosting, Datenbank, Dateispeicher, Sicherungen
Ort der Verarbeitung: Deutschland
Rolle: Unterauftragsverarbeiter
2. Google Cloud EMEA Limited (Vertex AI)
Leistung: KI-Modelle (Gemini, Gemini Live, Veo), Sprachverarbeitung
Ort der Verarbeitung: EU-Regionen (EU, Frankfurt, Niederlande)
Rolle: Unterauftragsverarbeiter
3. Weitere: Microsoft Ireland Operations Limited (Azure OpenAI, EU-Region, soweit eingesetzt) · Shotstack Pty Ltd (Video-Rendering, Australien, Standardvertragsklauseln) · Twilio Ireland Limited und Voximplant (Telefonie/Aufzeichnung, wenn vom Büro eingerichtet) · Meta Platforms Ireland Limited (WhatsApp/Instagram/Messenger, wenn vom Büro eingerichtet)
Leistung: KI, Video, Telefonie, Messenger
Ort der Verarbeitung: siehe Seite „Unterauftragsverarbeiter"
Rolle: Unterauftragsverarbeiter
Nicht als Unterauftragsverarbeiter im Rahmen dieses AVV gelten Dienstleister oder Verarbeitungen, bei denen ImmoVision oder der jeweilige Drittanbieter eigenständig Verantwortlicher ist, insbesondere im Bereich: Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses, Zahlungsabwicklung, Fraud-Prevention, eigene Compliance- und Rechtszwecke, eigene Sicherheits- und Missbrauchspräventionszwecke. Dies kann insbesondere Stripe betreffen, soweit Stripe im Zusammenhang mit Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention oder regulatorischen Pflichten eigenständig verantwortlich tätig wird.